1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
- Anbieter der Plattform „Stall Tabulum“ ist die mfa Immobilien-Services GbR, handelnd unter der Marke mfa Isselburg, Maylin & Alexander Fröhlich, Grenzweg 3, 46419 Isselburg, Telefon +49 (0) 2874 – 90 53 601, E-Mail info@stall-tabulum.de (nachfolgend „Anbieter“).
- Diese AGB gelten für die Registrierung, den kostenlosen Testzugang sowie für sämtliche entgeltlichen Abonnements, Zusatzmodule und einmaligen digitalen Leistungen von Stall Tabulum.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung zu privaten Zwecken oder als Verbraucher ist nicht vorgesehen.
- Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsgrenzen
- Stall Tabulum ist eine webbasierte Verwaltungsplattform für Pferdebetriebe. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung und den vom Kunden gewählten Modulen.
- Zum derzeit vorgesehenen Leistungsumfang können insbesondere die Verwaltung von Betriebs-, Einsteller-, Pferde-, Vertrags- und Leistungsdaten, die Erzeugung von Sollstellungen beziehungsweise erwarteten Einnahmen, Übersichten zu Reitstunden und Zusatzleistungen, PDF-Ausgaben sowie ein Dokumentgenerator gehören.
- Stall Tabulum ist im derzeitigen Funktionsstand keine vollständige Buchhaltungssoftware. Es findet insbesondere kein Abgleich mit tatsächlichen Zahlungseingängen, keine Führung einer GoBD-konformen Einnahmenüberschussrechnung, keine Kontierung nach einem Kontenrahmen, keine Prüfung von Belegen und keine DATEV-Übertragung statt, sofern eine solche Funktion nicht ausdrücklich als gebuchtes Modul bezeichnet wird.
- Dargestellte Einnahmen sind Sollstellungen oder erwartete Einnahmen auf Grundlage der Kundeneingaben. Sie belegen weder den tatsächlichen Zahlungseingang noch die steuerliche oder buchhalterische Richtigkeit.
- Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Buchprüfung, Wirtschaftsprüfung oder individuelle betriebswirtschaftliche Beratung. Hinweise, Vorlagen, Berechnungen und Ausgaben der Plattform ersetzen keine Prüfung durch fachlich befugte Personen.
- Ankündigungen, Planungen oder Vorschauen zu künftigen Funktionen begründen keinen Anspruch auf deren Entwicklung oder Bereitstellung.
3. Registrierung und kostenloser Testzugang
- Für die Nutzung ist ein Kundenkonto erforderlich. Die bei der Registrierung abgefragten Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.
- Der Anbieter kann nach billigem Ermessen nach der Registrierung einen kostenlosen Testzugang bereit stellen. Der Testzeitraum beginnt mit der erstmaligen Freischaltung des Kontos und endet mir der bei der Registrierung angegebenen Testlaufzeit.
- Der Testzugang wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Nach Ablauf des Testzeitraumes wird das Konto ruhend gestellt, soweit der Kunde nicht zuvor oder anschließend aktiv ein entgeltliches Abonnement bestellt.
- Während der Ruhendstellung sind Funktionen ganz oder teilweise gesperrt. Der Anbieter kann den Kunden in angemessenem Umfang per E-Mail auf den Ablauf, die bevorstehende Löschung und die Möglichkeit einer entgeltlichen Fortsetzung hinweisen.
- Nicht fortgeführte Testkonten und darin gespeicherte Portal-Inhalte werden grundsätzlich 90 Tage nach Ende des Testzeitraums gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
4. Abschluss eines entgeltlichen Abonnements
- Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde im Portal einen Tarif oder ein Modul auswählt, die angezeigte Leistungs- und Preisübersicht bestätigt, ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt und die kostenpflichtige Bestellung ausdrücklich absendet.
- Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere der gewählte Tarif, Zusatzmodule, Bruttopreise, der Beginn, der anteilige Betrag für den laufenden Monat, die monatliche Abrechnung und die Kündigungsmöglichkeit angezeigt.
- Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss elektronisch. Rechnungen und Vertragsinformationen werden im Kundenkonto bereitgestellt; ergänzende Mitteilungen können per E-Mail erfolgen.
- Der Anbieter darf Bestellungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei falschen Angaben, fehlender Unternehmereigenschaft, Sicherheitsbedenken oder offenen Forderungen.
5. Module, Einmalleistungen und Freikontingente
- Kostenpflichtige Zusatzmodule können nach Maßgabe der jeweils aktuellen Leistungs- und Preisübersicht zum Grundtarif hinzugebucht oder separat angeboten werden.
- Einmalige digitale Leistungen, zusätzliche Dokumentausgaben oder Kontingente können gesondert berechnet werden. Maßgeblich ist der vor der Bestellung angezeigte Preis.
- Freikontingente, Startaktionen und zeitlich begrenzte Mehrleistungen gelten nur in dem jeweils beschriebenen Umfang und Zeitraum. Nicht genutzte Freikontingente sind weder auszahlbar noch übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Zusatzmodule können unabhängig vom Grundtarif zum Ende eines Abrechnungsmonats abgewählt werden. Funktionen und Datenzugriffe des abgewählten Moduls enden mit Ablauf des bezahlten Zeitraums.
6. Kundenkonto und Zugangssicherheit
- Das Kundenkonto darf nur vom Kunden und von den von ihm autorisierten Personen genutzt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vergabe und Nutzung seiner Zugangsdaten.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Sicherheitsvorfälle und der Verdacht einer unbefugten Nutzung sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Der Kunde ist für alle über sein Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
- Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, einen Sicherheitsvorfall, einen Rechtsverstoß oder eine Gefährdung der Plattform bestehen.
7. Verantwortung des Kunden für Daten und Nutzung
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit aller von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen, hochgeladenen, importierten oder verarbeiteten Daten verantwortlich.
- Der Kunde prüft sämtliche Sollstellungen, Übersichten, Dokumente, Berechnungen, Exporte und automatisch erzeugten Einträge vor ihrer Verwendung oder Weitergabe.
- Der Kunde bleibt insbesondere dafür verantwortlich, ob Leistungen tatsächlich erbracht, Zahlungen tatsächlich eingegangen, Verträge wirksam geschlossen, Fristen richtig erfasst sowie steuerliche, handelsrechtliche, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflichten erfüllt wurden.
- Die Weitergabe von Auswertungen oder Dokumenten an Steuerberater, Behörden, Banken, Versicherer, Vertragspartner oder sonstige Dritte erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.
- Der Kunde darf personenbezogene Daten Dritter nur verarbeiten, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Er erfüllt die erforderlichen Informationspflichten und holt notwendige Einwilligungen oder Zustimmungen ein. Dies gilt besonders bei Daten Minderjähriger.
- Der Kunde darf keine Inhalte einstellen, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen.
8. Dokumentgenerator und Vorlagen
- Der Dokumentgenerator überträgt die vom Kunden eingegebenen oder ausgewählten Angaben in allgemeine Textbausteine und erzeugt daraus ein herunterladbares Dokument.
- Eine individuelle rechtliche Prüfung, Plausibilitätsprüfung oder Kontrolle der Vollständigkeit und Eignung für den konkreten Betrieb findet nicht statt.
- Der Kunde muss das erzeugte Dokument vollständig prüfen und erforderlichenfalls vor Verwendung rechtlich prüfen lassen. Änderungen der Rechtslage, besondere Betriebsabläufe oder individuelle Vereinbarungen können Anpassungen erfordern.
- Erzeugte Dokumente werden nach dem derzeit vorgesehenen Funktionsumfang zum Download bereitgestellt und nicht dauerhaft als Vertragsdokument im Portal gespeichert, sofern bei Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
- Die Nutzung einer Vorlage begründet keine Garantie, dass das Dokument im Einzelfall wirksam, vollständig, durchsetzbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
9. Vergütung, Preisangaben und anteilige Monatsberechnung
- Die Vergütung richtet sich nach der im Zeitpunkt der Bestellung im Portal angezeigten Preisübersicht. Alle gegenüber dem Kunden angezeigten Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
- Wird ein kostenpflichtiger Tarif oder ein Zusatzmodul im laufenden Monat freigeschaltet, erfolgt die anteilige Berechnung unter Verwendung eines festen Divisors von 30. Bei einer Freischaltung am ersten Kalendertag fällt der volle Monatspreis an. Bei einer späteren Freischaltung bleibt der Freischaltungstag unberechnet. Für jeden auf den Freischaltungstag folgenden Kalendertag bis einschließlich des letzten Kalendertags des jeweiligen Monats wird 1/30 des monatlichen Bruttopreises berechnet. Der anteilige Betrag ist auf den vollständigen Monatspreis begrenzt und wird kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Erfolgt die Freischaltung am letzten Kalendertag eines Monats, fällt für diesen Monat kein anteiliges Entgelt an; ab dem ersten Kalendertag des Folgemonats wird der vollständige Monatspreis berechnet.
- Damit gilt für die Sonderfälle insbesondere: Freischaltung am 28. Februar eines gewöhnlichen Jahres = 0/30; am 28. Februar eines Schaltjahres = 1/30; am 29. Februar = 0/30; am 30. eines Monats mit 31 Kalendertagen = 1/30; am 30. eines Monats mit 30 Kalendertagen sowie am 31. eines Monats = 0/30 des monatlichen Bruttopreises.
- Die Rechnung wird elektronisch im Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde hat seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell zu halten.
10. SEPA-Lastschrift, Zahlungsverzug und Rücklastschriften
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat und ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos sowie für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Bankdaten zu sorgen.
- Die Rechnung oder eine gesonderte Mitteilung kann zugleich als Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs dienen. Abweichende, wirksam vereinbarte Vorankündigungsfristen bleiben unberührt.
- Verursacht der Kunde eine Rücklastschrift, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung, eines unberechtigten Widerspruchs, eines widerrufenen SEPA-Lastschriftmandats oder unzutreffender Bankdaten, kann der Anbieter die ihm tatsächlich entstandenen Bankkosten zumindest jedoch eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,50 € je Rücklastschriftvorgang verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Der Anbieter kann den Lastschrifteinzug nach entsprechender Information des Kunden bis zu zwei weitere Male versuchen. Eine Verpflichtung zu einem erneuten Einzugsversuch besteht nicht. Jeder weitere vom Kunden verursachte Rücklastschriftvorgang kann nach Maßgabe von Absatz 3 gesondert berechnet werden.
- Der Kunde kommt spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Zahlungsfrist leistet. Einer Mahnung bedarf es nicht, soweit der Eintritt des Zahlungsverzugs aufgrund einer kalendermäßig bestimmten Fälligkeit oder aus anderen gesetzlichen Gründen ohne Mahnung eintritt.
- Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz eines nachweislich entstandenen Verzugsschadens bleiben unberührt. Die gesetzliche Verzugspauschale wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mehrfach zur Zahlung aufzufordern. Für Mahnungen können nur die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangt werden. Kosten des eigenen Personal- und Verwaltungsaufwands werden nicht berechnet. Für ausschließlich elektronisch versandte Mahnungen wird keine gesonderte Mahngebühr erhoben.
- In einer dritten beziehungsweise letzten Mahnung kann dem Kunden eine abschließende Zahlungsfrist von zwei Bankarbeitstagen ab Zugang der Mahnung gesetzt werden. Die Mahnung muss einen deutlichen Hinweis enthalten, dass bei nicht fristgerechtem vollständigem Zahlungseingang:
- das Kundenkonto oder einzelne kostenpflichtige Funktionen vorübergehend gesperrt werden können und
- die offene Forderung an einen Rechtsanwalt, ein registriertes Inkassodienstleistungsunternehmen oder zur gerichtlichen Geltendmachung übergeben werden kann.
- Erfolgt innerhalb der in der letzten Mahnung gesetzten Frist kein vollständiger Zahlungsausgleich, darf der Anbieter das Kundenkonto oder einzelne kostenpflichtige Funktionen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger Entgelte bleibt hiervon unberührt.
- Die Kosten einer erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsverfolgung, insbesondere zulässige Rechtsanwalts-, Inkasso- und Gerichtskosten, trägt der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
- Das entgeltliche Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Kunde kann den Grundtarif und einzelne Zusatzmodule jederzeit zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Kalendermonats kündigen.
- Die Kündigung kann über die im Portal bereitgestellte Funktion oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der vom Portal protokollierte Zugang nach der Systemzeit des Portals in der Zeitzone Europe/Berlin.
- Geht die Kündigung spätestens am letzten Kalendertag des Monats um 23:59:59 Uhr ein, endet das gekündigte Abonnement oder Modul mit Ablauf dieses Monats. Ein Zugang ab 00:00:00 Uhr des Folgemonats wirkt zum Ende des dann laufenden Monats.
- Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen, soweit keine berechtigte Sperrung oder außerordentliche Kündigung erfolgt.
12. Schutz der Plattform, technische Nutzungsbeschränkungen
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Stall Tabulum einschließlich der jeweils gebuchten Funktionen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
- Der Kunde darf die von ihm hierzu berechtigten eigenen Daten, Inhalte, Einstellungen und Dokumente innerhalb der hierfür vorgesehenen Funktionen eingeben, bearbeiten, ergänzen, exportieren und löschen. Weitergehende Rechte an der Plattform, der Software, den Datenbankstrukturen, den technischen Abläufen oder sonstigen Bestandteilen von Stall Tabulum werden nicht eingeräumt.
- Dem Kunden und den von ihm eingerichteten Benutzern ist es insbesondere untersagt,
- die Plattform, die Software, den Quell- oder Objektcode, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Programmabläufe, technische Komponenten oder Schutzmechanismen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu vervielfältigen oder hiervon abgeleitete Werke zu erstellen;
- die Plattform oder Teile hiervon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegende Struktur, Geschäftslogik oder nicht öffentlich dokumentierte Schnittstellen zu ermitteln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist;
- Zugangsbeschränkungen, Benutzerrechte, Authentifizierungsverfahren, Sicherheitsvorkehrungen, technische Nutzungslimits oder sonstige Schutzmechanismen zu umgehen, auszuschalten, zu beeinträchtigen oder deren Umgehung zu versuchen;
- ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests, Schwachstellenscans, Belastungstests oder vergleichbare technische Untersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen;
- unbefugt auf Daten, Benutzerkonten, Dokumenten- und Finanzbereiche, Server, Schnittstellen oder sonstige Systeme des Anbieters oder anderer Kunden zuzugreifen oder einen solchen Zugriff zu versuchen;
- Schadsoftware, schädliche Skripte, manipulierte Dateien, automatisierte Angriffswerkzeuge oder sonstige Inhalte einzubringen, die den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen können;
- automatisierte Zugriffe, Bots, Scraping-, Crawling- oder Massendatenabfrageverfahren einzusetzen, soweit diese nicht ausdrücklich durch eine bereitgestellte Schnittstelle oder durch den Anbieter zugelassen wurden;
- die Plattform in einer Weise zu nutzen, die zu einer unverhältnismäßigen Belastung, Störung, Beschädigung oder Beeinträchtigung der technischen Systeme, anderer Kunden oder des ordnungsgemäßen Betriebs führen kann;
- Kennzeichnungen über Urheberrechte, Marken, Anbieterangaben, technische Schutzrechte oder sonstige Rechteinhaber zu entfernen oder zu verändern;
- die Plattform oder einzelne Funktionen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur selbständigen Nutzung zu überlassen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder als eigene Leistung anzubieten.
- Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen, insbesondere solche, die unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlich sind, bleiben unberührt.
- Der Kunde hat erkennbare Sicherheitslücken, unbefugte Zugriffe, Manipulationsversuche oder sonstige Gefährdungen der Plattform unverzüglich an den Anbieter zu melden. Eine erkannte Sicherheitslücke darf nicht über das zur Feststellung zwingend erforderliche Maß hinaus ausgenutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass auch sämtliche von ihm eingerichteten Benutzer, Mitarbeiter und sonstigen Zugangsberechtigten die Bestimmungen dieses Paragrafen einhalten. Deren Verhalten wird dem Verantwortungsbereich des Kunden zugerechnet, soweit der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.
13. Außerordentliche Kündigung und Sperrung
- Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums nicht zugemutet werden kann.
- Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde oder ein seinem Verantwortungsbereich zuzurechnender Benutzer
- vorsätzlich oder erheblich gegen die Bestimmungen zum Schutz und zur Integrität der Plattform verstößt;
- versucht, auf fremde Kundenkonten, Mandantenbereiche, personenbezogene Daten, Systeme, Datenbanken oder nicht freigegebene Funktionen zuzugreifen;
- Sicherheitsmechanismen, Zugangsbeschränkungen oder technische Nutzungslimits umgeht, manipuliert oder deren Umgehung versucht;
- die Plattform, die Software, den Code, technische Schnittstellen oder Datenbankstrukturen unbefugt verändert, untersucht, vervielfältigt, zurückentwickelt oder Dritten zugänglich macht;
- Schadsoftware, Angriffswerkzeuge, manipulierte Dateien oder sonstige technisch schädliche Inhalte einbringt;
- durch automatisierte Zugriffe, eine außergewöhnliche Systembelastung oder sonstige Handlungen die Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität der Plattform, der gespeicherten Daten oder der Systeme anderer Kunden erheblich gefährdet;
- eine erkannte Sicherheitslücke vorsätzlich ausnutzt, nicht unverzüglich meldet oder unbefugt Dritten offenlegt;
- die Plattform für rechtswidrige, betrügerische oder sonstige vertragswidrige Zwecke nutzt;
- einen erheblichen Verstoß trotz Abmahnung oder innerhalb einer gesetzten angemessenen Abhilfefrist nicht beendet;
- wiederholt gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, obwohl er bereits auf den Verstoß hingewiesen oder deswegen abgemahnt wurde.
- Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Vertragspflichtverletzung, ist die außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
- Eine vorherige Abmahnung oder Abhilfefrist ist insbesondere dann entbehrlich, wenn
- der Kunde die Vertragspflichtverletzung ernsthaft und endgültig nicht beendet;
- ein vorsätzlicher Angriff oder ein gezielter unbefugter Zugriff auf die Plattform oder fremde Daten vorliegt;
- die sofortige Fortsetzung des Zugangs die Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität der Plattform, der Systeme oder der verarbeiteten Daten konkret gefährden würde;
- besonders schwerwiegende Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Beendigung rechtfertigen.
- Besteht eine konkrete Gefahr für die Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität der Plattform oder der darin verarbeiteten Daten, darf der Anbieter das betroffene Kundenkonto, einzelne Benutzerzugänge, Schnittstellen oder Funktionen mit sofortiger Wirkung vorübergehend sperren oder technisch einschränken. Die Maßnahme ist auf das zur Abwehr der Gefahr erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu begrenzen.
- Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine Sperrung und deren wesentlichen Grund, soweit eine Information nicht gesetzlich untersagt ist oder die Aufklärung beziehungsweise Abwehr eines Sicherheitsvorfalls gefährden würde. Soweit möglich, erhält der Kunde Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe.
- Eine vorübergehende Sicherheitssperre stellt nicht automatisch eine außerordentliche Kündigung dar. Nach Prüfung des Sachverhalts entscheidet der Anbieter über die Aufhebung der Sperre, weitere Schutzmaßnahmen oder eine Kündigung des Vertragsverhältnisses.
- Schadensersatz-, Unterlassungs-, Auskunfts- und sonstige gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
14. Datenzugang und Löschung nach Vertragsende
- Nach Vertragsende wird das Konto grundsätzlich ruhend gestellt. Der Anbieter hält die im Portal gespeicherten Kundendaten für einen Übergangszeitraum von 90 Tagen vor, damit der Kunde die bereitgestellten Export- oder Downloadmöglichkeiten nutzen kann.
- Der Anbieter kann für den Datenabruf einen gesonderten, zeitlich begrenzten Downloadlink bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die weiterhin benötigten Daten innerhalb dieses Zeitraums zu sichern.
- Nach Ablauf von 90 Tagen werden Portal-Inhalte gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, kein offener Rechtsstreit oder ein sonstiger zulässiger Speichergrund besteht.
- Rechnungs-, Zahlungs-, Vertrags- und Nachweisdaten können entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger gespeichert werden.
- Ein Anspruch auf Wiederherstellung nach Löschung besteht nicht.
15. Verfügbarkeit, Wartung und Support
- Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Anbieter darf Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen und Updates durchführen. Kurzzeitige oder dringende Maßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen. Planbare, voraussichtlich länger dauernde Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
- Support wird grundsätzlich per E-Mail unter support@stall-tabulum.de angeboten. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden nicht geschuldet.
- Der Kunde ist für geeignete Endgeräte, aktuelle Software, Internetzugang und eigene organisatorische Vorkehrungen verantwortlich.
- Backups können im Rahmen der Hosting-Leistungen des eingesetzten Rechenzentrums erfolgen. Der Kunde bleibt verpflichtet, wesentliche Daten und Dokumente regelmäßig selbst zu exportieren und zu sichern.
16. Änderungen der Leistungen und Preise
- Der Anbieter darf die Plattform technisch und gestalterisch weiterentwickeln sowie Funktionen anpassen, soweit die vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Anpassungen können insbesondere aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder zur Fehlerbehebung erfolgen.
- Der Anbieter kann wiederkehrende Preise anpassen, wenn sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere Hosting-, Personal-, Entwicklungs-, Sicherheits-, Lizenz-, Verwaltungs-, Bank- oder Steuerkosten. Kostensenkungen sind bei der Prüfung einer Preisanpassung angemessen zu berücksichtigen.
- Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten frühestens ab Beginn eines neuen Abrechnungsmonats.
- Der Kunde kann das betroffene Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unverändert.
- Preisänderungen aufgrund einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes können entsprechend der gesetzlichen Änderung umgesetzt werden.
17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist.
- Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:
- einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
- neuer oder geänderter behördlicher Anforderungen,
- notwendiger Sicherheits-, Datenschutz- oder Missbrauchsschutzmaßnahmen,
- technischer Weiterentwicklungen der Plattform,
- der Einführung, Änderung oder Einstellung von Funktionen, Modulen, Schnittstellen oder Zahlungsabläufen,
- der Änderung eingesetzter Hosting-, Kommunikations-, Zahlungs- oder sonstiger technischer Dienstleister,
- der Berichtigung unklarer, lückenhafter oder widersprüchlicher Regelungen,
- organisatorischer Änderungen, soweit hierdurch die wesentlichen Rechte des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- Änderungen dürfen das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht grundlegend zum Nachteil des Kunden verändern. Die vereinbarten Hauptleistungspflichten, Haftungsregelungen, Vertragslaufzeiten oder Kündigungsrechte dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden wesentlich eingeschränkt oder verändert werden.
- Änderungen, die ausschließlich redaktioneller Natur sind, Schreibfehler beseitigen, Verweise aktualisieren oder der Klarstellung dienen und keine inhaltlichen Nachteile für den Kunden bewirken, können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden. Der Anbieter kann den Kunden über solche Änderungen in geeigneter Form informieren.
- Sonstige Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält:
- die geänderten Bestimmungen,
- das vorgesehene Datum ihres Inkrafttretens,
- eine verständliche Erläuterung des wesentlichen Inhalts der Änderung und
- einen Hinweis auf die Rechte des Kunden.
- Soweit eine Änderung die vertraglichen Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich betrifft, wird sie nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann elektronisch im Kundenkonto erteilt und vom Anbieter protokolliert werden.
- Änderungen, die keine wesentliche Verschlechterung für den Kunden darstellen und aufgrund der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe erforderlich sind, können zum angekündigten Zeitpunkt wirksam werden. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats zu kündigen.
- Das bloße Schweigen des Kunden oder die bloße weitere Nutzung der Plattform gilt nicht als ausdrückliche Zustimmung zu einer wesentlichen Vertragsänderung.
- Preisänderungen richten sich ergänzend und vorrangig nach den hierfür vorgesehenen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden bleiben von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Ist eine Änderung ausschließlich aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsrelevanter Anforderungen kurzfristig erforderlich, kann die Mitteilungsfrist nach Absatz 5 angemessen verkürzt werden. Der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über den Grund und den Zeitpunkt der Änderung.
18. Nutzungsrechte und Schutzrechte
- Der Anbieter und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an der Plattform, Software, Gestaltung, Datenbankstruktur, Marken, Vorlagen und sonstigen bereitgestellten Inhalten.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die gebuchten Funktionen für den eigenen Betrieb zu nutzen.
- Eine Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, technische Umgehung, Dekompilierung oder Bereitstellung für fremde Betriebe ist unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes gestattet.
- Der Kunde behält die Rechte an seinen eigenen Daten und Inhalten und räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung technisch erforderlichen Nutzungsrechte ein.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Für personenbezogene Daten, die der Anbieter zur Registrierung, Vertragsabwicklung, Abrechnung, Kommunikation und Sicherheit in eigener Verantwortung verarbeitet, gelten die Datenschutzhinweise von Stall Tabulum.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Einstellern, Reitschülern, Mitarbeitern, Vertragspartnern oder sonstigen Personen ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, die Erfüllung der Betroffenenrechte sowie die Information der betroffenen Personen.
20. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Kundeneingaben, ungeprüften Auswertungen, fehlenden Zahlungskontrollen, fehlerhaften steuerlichen oder rechtlichen Bewertungen des Kunden, versäumten Fristen, unzulässiger Datenverarbeitung oder der ungeprüften Weitergabe an Dritte beruhen.
- Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger eigener Datensicherung des Kunden entstanden wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
21. Freistellung
- Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Kundendaten, fehlenden datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen, Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten oder einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.
- Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst zu vertreten hat.
22. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters in Isselburg.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: 04.08.2026